Wie erstellt man eine Proforma Rechnung ?
Indem Sie den Anweisungen in diesem Artikel folgen, wissen Sie, wofür eine Proforma-Rechnung ist, welche Informationen Sie darauf angeben sollten und wann Sie Ihrer Sendung eine Proforma-Rechnung beifügen sollten. Eine korrekt ausgefüllte Proforma-Rechnung begrenzt Zollblockaden und vermeidet auch mögliche Zollgebühren. Und schließlich, was ist der Unterschied zwischen einer Proformarechnung und einer Handelsrechnung?
Proformarechnung vs. Handelsrechnung,
aber was ist eine Proformarechnung?
Wie der Name schon sagt, ist die Proformarechnung eine Rechnung für das Formular. Dies bedeutet, dass die Proforma-Rechnung im Gegensatz zur Handelsrechnung keinen Handelswert hat und nicht zahlungspflichtig ist. Es wird nicht in die Konten eingetragen.
Beim Verkauf von Waren für den Export stellen Sie eine Handelsrechnung aus. Sie enthält die gleichen Informationen wie die Pro-forma-Rechnung, muss aber vom Empfänger bezahlt werden und wird in Ihren Konten erfasst.
Wenn Sie hingegen Waren an Ihren Lieferanten zurücksenden oder ein Muster senden, das Sie nicht in Rechnung stellen möchten, müssen Sie eine Proformarechnung beifügen.
!!! Wenn Sie Ihrer Sendung eine Handelsrechnung beifügen, sollten Sie keine Proformarechnung beifügen !!!
Der Zweck der Proforma-Rechnung:
- Beim internationalen Versand muss der Zoll die Beschreibung der Ware (Inhalt Ihrer Sendung), Menge, Gewicht, Herkunft des Produkts, Preis, Adresse des Absenders und des Empfängers kennen.
- Genau auf der Proforma-Rechnung findet der Zoll all diese Informationen. Und auf der Grundlage dieser Informationen wird der Zolldienst die Zollbesteuerung Ihrer Sendung festlegen
- Jedes Mal, wenn eine Ware den Zoll passieren muss, muss diesem Gut ein Wert gegeben werden, damit der Zoll die Steuern anwenden kann, denen sie unterliegt.
- Wichtig : Wie bei der Handelsrechnung muss die Proformarechnung in der Sprache des Ziellandes oder in Englisch verfasst sein. Proforma-Rechnung wird auf Englisch „Proforma-invoice“ genannt.
Was sollte der Inhalt einer Proforma-Rechnung sein?
Mit Ausnahme bestimmter Informationen wie Bankverbindung oder Zahlungsbedingungen wird der Inhalt der Proformarechnung dem der Handelsrechnung sehr ähnlich sein.
Informationen, die auf der Pro-forma-Rechnung anzugeben sind:
- Der Hinweis „Proforma-Rechnung“ mit einer Proforma-Rechnungsnummer.
- Das Datum der Ausstellung.
- Name, Adresse und Kontaktdaten des Absenders.
- Name, Adresse, Kontaktdaten und Umsatzsteuernummer (oder EORI in der Europäischen Union) des Empfängers.
- Incoterms, die für den Versand ausgewählt wurden (Expedismart.ch bietet DAP oder DDP an).
- Grund für den Versand: Rücksendung von Waren, persönlichen Effekten, Geschenken, Verkäufen, Mustern.
- Detaillierte Beschreibung des Inhalts Ihrer Sendung (wenn Sie den HS-Code kennen, geben Sie ihn an).
- Menge, Gewicht, Stückpreis und Gesamtpreis. Beim Export ist der Preis steuerfrei (ohne MwSt.)
- Gesamtwert der Sendung.
- Die verwendete Währung.
- Das Ursprungsland der Waren. Dies ist das Land der Herstellung der Waren, es kann sich vom Land der Lieferung unterscheiden. *
- Unterschrift.
*In der Regel müssen Sie ein von Ihrer Handelskammer ausgestelltes Ursprungszeugnis beifügen. Die Schweiz hat jedoch internationale Abkommen abgeschlossen, die die Ursprungsdeklaration vereinfachen, indem sie einfach am Ende der Rechnung den Ursprung Ihres Produkts mit folgendem Standardsatz angibt:
„The exporter of the products covered by this document declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of „Herkunftsland“ preferential origin.“
Die Regeln sind für jedes Land unterschiedlich, aber in 90% der Fälle ist diese Angabe ausreichend, wenn der Wert Ihrer Sendung weniger als 6.000 Euro beträgt (zum aktuellen Kurs für Schweizer Franken). Wenn Sie mehr über die Ursprungsdeklaration von Produkten erfahren möchten, können Sie unseren speziellen Abschnitt zu diesem Thema besuchen. Herkunft der Produkte.
Ich habe keine Proforma Rechnung …
Sie können gerne unsere Proforma-Rechnungsvorlage herunterladen.
Muss ich eine Proforma-Rechnung beifügen, wenn ich ein Geschenk oder persönliche Gegenstände versende?
Und ja. Leider müssen Sie, selbst wenn Sie gebrauchte persönliche Gegenstände oder ein Geschenk an Ihren Neffen in den Vereinigten Staaten oder Frankreich schicken, Ihrer Sendung immer noch eine Pro-forma-Rechnung beifügen. Ob für ein Geschenk oder persönliche Gegenstände, der Empfänger muss Zollgebühren zahlen. Diese bestehen im Wesentlichen aus der im Bestimmungsland geltenden Mehrwertsteuer.
Da es für den Empfänger eines Geschenks immer unangenehm ist, auch eine Rechnung vom Zoll zu erhalten, haben Sie die Möglichkeit, die Zollkosten des Ziellandes zu übernehmen. Dazu müssen Sie eine Anfrage an Expedismart.ch richten, damit wir Ihnen die Möglichkeit geben können, eine Reservierung auf eigene Kosten vorzunehmen. Diese werden Ihnen neu in Rechnung gestellt, sobald der Spediteur sie an uns geschickt hat.
Wichtig : Wenn Sie sich entscheiden, die Zollkosten zu übernehmen, können Sie diese nicht in Ihrer Umsatzsteuererklärung erstattet bekommen.
Beim Umzug ist es möglich, einen Teil der Zollkosten zu vermeiden, indem man den Zollbehörden des Ziellandes bestimmte Informationen zur Verfügung stellt. Sehr oft bitten sie dich, deinen letzten Zug zu beweisen. Diese Dokumente variieren je nach Land des Standortes. Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt mit dem Zoll des Ziellandes in Verbindung zu setzen.
!!! Wenn Sie Ihrer Sendung eine Handelsrechnung beifügen, sollten Sie keine Proformarechnung beifügen.